Christian Feierabend

Rechtsanwalt | Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

Internationales Vertriebsrecht
Gesellschaftsrecht
Schutz von Innovationen und Know-How

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Vertrieb, Internationalisierung & Innovationsschutz

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bearbeite ich Sachverhalte aus dem internationalen Vertriebsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Ich berate im Recht der vertikalen Vertriebssysteme (Franchise, Handelsvertreter und Vertragshändler) zu absatzrechtlichen Fragestellungen, einschließlich der relevanten Aspekte aus dem Wettbewerbs- und Außenhandelsrecht. Für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber für Fragestellungen aus den Bereichen unternehmerische Verantwortung, CSR und Anti-Korruption. Zu meinen Mandanten gehören vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Auftragsforschung, Handel und Dienstleistungen. Darüber hinaus betreue ich Gründungsvorhaben im Vorfeld und während der Unternehmensgründung sowie junge Unternehmen und Start-Ups.

Rechtsgebiete & Expertise

Vertikale Vertriebssysteme, Vertriebsverträge, Vertragshändler, Handelsvertreter, Zahlungsabwicklung

Franchising, Beratung und rechtliche Betreuung von Franchisenehmern und Franchisesystemen
Prüf- und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Dokumentationsanforderungen, Schutz von know-How und Innovation
Dual-Use, Dual-Use Verordnung, Außenhandelsrecht, Exportrecht, AWG und AWV

Internationaler Warenkauf nach dem UN-Kaufrecht CISG, Abwicklung, Gewährleistung, Rücktritt, Schadensersatz

Vertikale Vertriebssysteme, Vertriebsverträge, Vertragshändler, Handelsvertreter, Zahlungsabwicklung

GmbH-Recht, Gesellschaftsgründung, Umwandlung, Ausgründung

Gründung gemeinnütziger UnternehmengGmbHgUG, Gemeinnützigkeit im Technologiebereich, Auftragsforschung
Prüf- und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Dokumentationsanforderungen, Schutz von know-How und Innovation

Innovationsschutz, Know-How Geschäftsgeheimnisse

Schutz von registrierten und nicht registrierten Schutzrechten in Lieferketten und im internationalen Geschäftsverkehr

Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
Abgrenzung und Inanspruchnahme von Diensterfindungen, Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
Was Mandanten sagen

Fachlich ausgezeichnet und sehr zuverlässig

Herr Rechtsanwalt Feierabend betreut seit der Gründung die Rechtsangelegenheiten unseres Forschungsinstituts. Im Vordergrund stehen dabei vertragsrechtliche Fragen, wie die Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen im Bereich der Auftragsforschung, FuE Projekte im Industriebereich, Lizenzverträge und andere Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut stellen sich für uns zudem besondere Fragen im Hinblick auf die Struktur unseres Unternehmens und den Zuschnitt der einzelnen Geschäftsbetriebe. Auch hierzu berät uns Herr Feierabend stets zuverlässig und schnell.

Dr. Ralf Schröder, Geschäftsführer H2T gGmbH

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