Erfindungen nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz

Beratung von Unternehmern und Arbeitnehmern zu Rechtsfragen zum Arbeitnehmererfindungsrecht, insbesondere Inanspruchnahme von Diensterfindungen, Vergütungsansprüche des Erfinders und vertragliche Gestaltung.

beratungsschwerpunkt zum Arbeitnehmererfindungsgesetz

Inanspruchnahme von Diensterfindungen durch den Arbeitgeber

Vergütung für Diensterfindungen von Arbeitnehmern: Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruches. Berechnung und Höhe des Vergütungsanspruches nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.

Vereinbarungen über die Vergütung von Diensterfindungen: