Erfindungen nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz
Beratung von Unternehmern und Arbeitnehmern zu Rechtsfragen zum Arbeitnehmererfindungsrecht, insbesondere Inanspruchnahme von Diensterfindungen, Vergütungsansprüche des Erfinders und vertragliche Gestaltung.
beratungsschwerpunkt zum Arbeitnehmererfindungsgesetz
Inanspruchnahme von Diensterfindungen durch den Arbeitgeber
Vergütung für Diensterfindungen von Arbeitnehmern: Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruches. Berechnung und Höhe des Vergütungsanspruches nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.
Vereinbarungen über die Vergütung von Diensterfindungen: