Beratung und Vertragsgestaltung im Vertrieb durch Fachanwalt im Internationalen Wirtschaftsrecht für produzierende Unternehmen mit eigenem Vertrieb, Vertriebsgesellschaften, Franchisesysteme, Franchisenehmer und Handelsvertreter.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Prüfung und Gestaltung von Vertriebsverträgen: Erstellung von Standardverträgen und Mustern für die Nutzung gegenüber Kunden und Lieferanten
  • Internationale Kaufverträge im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG) und nach BGB/HGB.
  • Vertragshändler und Distributoren: Vertragshändler als Elemente einer Absatzkette verkaufen Produkte eines Herstellers oder Lieferanten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Verglichen mit dem Handelsvertreter sind sie weit weniger stark in die Absatzstruktur des Lieferanten integriert. Trotzdem werden Vertragshändler von der Rechtsordnung in bestimmten Fragen in analoger Anwendung der auf den Handelsvertreter anwendbaren Vorschriften einem Handelsvertreter entsprechend behandelt. Dies betrifft insbesondere den praktisch relevanten Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach § 89b HGB nach Beendigung des Vertrages.
  • Handelsvertreterverträge: Prüfung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches der EU Handelsvertreterrichtlinie.
  • Franchiseverträge: Vertragsrechtliche Begleitung von Franchisenehmern und Franchisesystemen. Prüfung und Gestaltung von Franchiseverträgen und Nebenvereinbarungen. Ich berate und begleite internationale Franchisesysteme bei der Etablierung auf den deutschen Markt.
  • Der Vertrieb von technologisch hoch entwickelten Produkten und Dienstleistungen stellt besondere Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung. In der Vertragsgestaltung spielt dann regelmäßig der Schutz von immateriellen Rechtsgütern und Know-How vor Nachahmung und Abfluss eine bedeutende Rolle.
  • Bezüge zum Außenhandelsrecht bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen. Bei der Lieferung hochtechnologischen Produkten in bestimmte Regionen außerhalb der europäischen Union können sich aus dem Außenhandelsrecht für den Exporteur besondere Pflichten, wie Exportverbote, besondere Prüf- und Deklarationspflichten oder Meldepflichten ergeben. Im Rahmen einer vorausschauenden und risikoorientierten Vertragsgestaltung sollten außenwirtschaftsrechtliche Pflichten schon bei der Vertragsgestaltung geprüft und gegebenenfalls in vertriebsrechtlichen Vereinbarungen abgebildet werden.
  • Vertriebsrechtliche Nebenvereinbarungen: Verschwiegenheitsvereinbarungen, Provisionsvereinbarungen, Handlungsvollmachten, Zahlungsabwicklung
  • Risikozuweisung und Haftungsfragen im internationalen Vertrieb
  • Transportrechtliche Fragen und zollrechtliche Bezüge

Wettbewerbsrechtliche Aspekte im Vertrieb

Während auf vertriebsrechtliche Vereinbarungen ohne Auslandsbezug die Regelungen des GWB anwendbar sind, unterliegen Vertriebsverträge mit Auslandsbezug dem harmonisierten europäischen Wettbewerbsrecht. Im vertriebsrechtlichen Bereich besonders relevant sind hier § 101 Abs. 1 AEUV und verschiedene Freistellungsverordnungen, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 330/2010 über die Anwendung von Artikel 101, Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen (sogenannte Vertikal GVO).

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gebietsschutz und Absatzbeschränkungen: Freistellung bestimmter Regelungen in Vertriebsverträgen zu Gebietsschutz und Absatzbeschränkungen von Art 101 Abs. 1 AEUV im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 (Vertikal-GVO).
  • Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverbote
  • Selektiver Vertrieb

Vertretung vor Gericht und im Schiedsverfahren

Vertretung vor Gericht und im Schiedsverfahren in vertriebsrechtlichen Angelegenheiten zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Internationale Vertriebsverträge

Der Entwurf von internationalen Vertriebsverträgen und die Unterstützung von Mandanten bei der Anbahnung gehört zu meiner ständigen anwaltlichen Praxis. Üblicherweise haben die Vertragspartner eines internationalen Vertriebsvertrages ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern. In der Folge bestehen bei der Vertragsgestaltung zusätzliche Fragestellungen, die sich bei einem Vertriebsvertrag mit rein inländischem Bezug so nicht stellen. Dazu gehören neben Überlegungen zur Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragsstrafe, Zahlungsabwicklung, Produktkonformität auf dem Zielmarkt und Haftung auch grundsätzliche Fragen zur Durchsetzbarkeit von eventueller Ansprüche gegen einen Vertragspartner, der seinen Sitz am anderen Ende der Welt hat und im Inland über keine Vermögenswerte verfügt.

Bei technologisch hochentwickelten Produkten stellen sich für beim Handel und Vertrieb mit Vertragspartnern, die ihren Sitz außerhalb des europäischen Binnenmarktes haben, können zudem Überlegungen zum Außenhandelsrecht erforderlich werden. Dies gilt insbesondere bei Absatzbeziehungen mit Partnern aus anderen Teilen der Welt, die von Sanktionen betroffen sind oder sofern das deutsche oder europäische Außenhandelsrecht an den Export der gegenständlichen Produkte in die entsprechenden Regionen besondere Anforderungen stelle. Entsprechende Risiken sollten unbedingt vor dem Vertragsschluss geprüft werden. Auch im Hinblick auf den Transport können bei technologisch anspruchsvollen, sehr wertvollen oder empfindlichen Produkten besondere Maßnahmen erforderlich werden, die auch bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind.