Aufgrund einer schier endlosen Zahl an Gesetzen und Rechtsprechung ist das Mietrecht so komplex wie kaum ein anderes Rechtgebiet. Nicht zuletzt deswegen kommt es häufig zu Interessenkollisionen zwischen Mietern und Vermietern. Indem wir Sie frühzeitig zur Vertragsgestaltung beraten, möchten wir Ihnen helfen solche Konflikte bereits in ihrer Entstehung zu verhindern.
Wir stehen Ihnen daher sowohl im privaten als auch im gewerblichen Mietrecht zu Fragen rund um den Vertragsschluss und dessen Aufhebung, der Durchsetzung von Räumungen oder Mieterhöhungen sowie Wohnungsübergaben und sonstigen rechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Im Wohnungseigentumsrecht helfen wir Ihnen beispielhaft bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und dem Eintreiben von Forderungen. Ebenfalls veranlassen wir gegebenenfalls notwendige Zwangsvollstreckungen.
Unser umfassendes Beratungsangebot steht dabei Mietern und Vermietern, sowie Hausverwaltungen zur Verfügung.