Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge trifft den öffentlichen Auftraggeber regelmäßig die Pflicht, vor der Auftragsvergabe Bewerber, Bieter und potentielle Auftragnehmer zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention auf ihrer Zuverlässigkeit zu prüfen. Im Sinne eines effektiven Prüfverfahrens, nutzen öffentliche Auftraggeber häufig Register und Negativlisten. Das Land Berlin betreibt zum Zweck der Korruptionsprävention seit dem Jahr 2006…