Im Handelsvertreterrecht bearbeite ich in ständiger anwaltlicher Praxis Mandate von Vertriebsunternehmen und Handelsvertretern. Aus rechtsanwaltlicher Perspektive bilden dabei das Handelsvertretervertragsrecht und Provision- und Abfindungsansprüche die praktisch häufigsten Fälle.
Prüfung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
Ein Handelsvertretervertrag, der wirtschaftlich ausgewogen und rechtlich klar gestaltet ist, ist eine ausgezeichnete Grundlage für eine erfolgreiche Tätigkeit des Handelsvertreters, was letztendlich auch im Interesse des Unternehmers ist. Der Handelsvertretervertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter. In dieser Funktion ergänzt der Handelsvertretervertrag das nicht dispositive gesetzesrecht und gestaltet die Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter.
Schwerpunkte im Handelsvertretervertragsrecht:
- Prüfung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
- Gestaltung von Handelsvertreterverträgen mit Tätigkeit außerhalb des europäischen Binnenmarktes: Für Handelsvertreter, die außerhalb des europäischen Binnenmarktes tätig sind, bestehen besondere Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere kann der Abfindungsanspruch eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden.
- Kartell- und Wettbewerbsrechtliche Bezüge
- Tätigkeit des Handelsvertreters als Abschlussvertreter
Anspruch des Handelsvertreters auf Auskunft, Provision und Abfindung
Um den wirtschaftlichen Erfolg der Absatztätigkeit des Handelsvertreters zu schützen, gewährt das Handelsrecht dem Handelsvertreter eine Reihe von Ansprüchen gegenüber dem Unternehmer. Der Provisionsanspruch sichert dem Handelsvertreter eine geldwerte Beteiligung an den durch ihn im Rahmen seiner Tätigkeit vermittelten Umsätzen. Auf der anderen Seite sorgt der Abfindungsanspruch nach § 89 b HGB für einen Ausgleich die Vorteile, die der Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertretervertrages an den durch den Handelsvertreter angebahnten Kundenbeziehungen hat. Beide Ansprüche sind grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien gestellt, können also auf vertraglicher Grundlage, wie zum Beispiel im Handelsvertretervertrag, nicht oder nur beschränkt zu Lasten des Handelsvertreters abgeändert werden. Ein Ausschluss des Abfindungsanspruches lässt sich nur wirksam für Handelsvertreter vereinbaren, die ihrer Tätigkeit außerhalb des europäischen Binnenmarktes nachgehen. Zur Durchsetzung der Provisions- und Abfindungsansprüche und zur Quantifizierung seiner Forderungen, steht dem Handelsvertreter ein weitreichender Auskunftsanspruch zur Verfügung, der in der Praxis zu meist auf die Erteilung eines Buchauszuges gerichtet ist. Aus Sicht des Unternehmers wird der Auskunftsanspruch hingegen häufig als Druckmittel zweckentfremdet.
- Provisionsanspruch des Handelsvertreters
- Abfindungsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB
- Auskunftsansprüche, insb. Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs: Der Buchauszug ermöglicht es dem Handelsvertreter die Berechnungsgrundlagen seiner Provision zu überprüfen. Oft ist eine Berechnung der Provision oder Kontrolle der vom Unternehmer aufgestellten Provisionsabrechnung erst durch die Erteilung eines Buchauszuges möglich. In der Folge dient der Anspruch auf Erteilung eines Bauchauszuges ist in vielen Fällen der Vorbereitung eines Provisionsanspruches.
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Handelsvertretervertrag : Durchsetzung von Provisions-, Abfindungs-, und Auskunftsansprüchen im außergerichtlichen Verfahren sowie im Klageverfahren vor Gericht. Ich vertrete ferner in ständiger Praxis Unternehmer und Vertriebsgesellschaften bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Handelsvertretern.
Haftung im Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht ordnet dem Handelsvertreter und dem Unternehmer konkrete Pflichten zu. Daneben wird der Handelsvertreter als der wirtschaftlichen Einheit des Unternehmers zugeordnet, was dazu führen kann, dass Fehlerhaften des Handelsvertreters dem Unternehmer zugerechnet wird.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Fragen betreffend die Zuordnung und Zurechnung von Erklärungen und Handlungen des Handelsvertreters gegenüber Dritten, insbesondere Haftung des Unternehmers für den Handelsvertreter
- Rechtsfolgen bei der Verletzung von Pflichten im Handelsvertreterverhältnis, insb. Kündigung, Schadensersatz und Unterlassungsansprüche
Handelsvertreterverträge mit Auslandsbezug
Sofern der Handelsvertreter seiner Tätigkeit außerhalb des europäischen Binnenmarktes nachgeht, ergeben sich für den Unternehmer erhebliche zusätzliche Gestaltungsspielräume.
Schwerpunkte:
- Technologievertrieb, Schutz von Innovationen und Know-how
- Prüfung und Gestaltung von Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsvereinbarungen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsvereinbarungen