Mit dem Begriff Korruption werden traditionell bestimmte Verhaltensweisen assoziiert, die eine Transaktion beinhalten, wie zum Beispiel Bestechung oder Vorteilsannahme. Kennzeichen ist hier, dass mindestens ein Beteiligter dem Anderen einen vermögenswerten Vorteil verschafft. Daneben gibt es aber auch Korruptionsformen, die ohne eine Leistungsgewährung auskommen, die sogenannte stille Korruption.  Beispiele sind etwa die unberechtigte Nutzung dienstlicher Informationen oder Ressourcen, Vetternwirtschaft oder stille Korruption.

Begrifflich fallen unter stille Korruption verschiedene zu missbilligende Verhaltensweisen, die keine Vermögensverschiebung beinhalten. Hierzu gehören Fernbleiben vom Arbeitsplatz sowie  absichtliche Schlechtleistung und Nutzung von Regeln zum persönlichen Vorteil. Observierung und Aufdeckung sind problematisch, da entsprechende Maßnahmen häufig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreifen werden. Hierunter fallen auch die verschiedenen Formen des Arbeitszeitbetruges, etwa durch bewusst falsche Erfassung von Arbeitszeiten oder Manipulation von Zeiterfassungssystemen.

Die Ursachen sind häufig fehlerhafte oder fehlende Personalführung, fehlendes oder inkonsequentes Vorgehen gegen Fehlverhalten in der Vergangenheit sowie Fehler in der betrieblichen oder behördlichen Organisationsstruktur. Insbesondere der letzte Punkt kann kritisch sein, wenn sich die mit der Kontrolle oder Führung von Arbeitszeiterfassungssystemen beauftragten Mitarbeiter durch Zusammengehörigkeitsgefühl oder Loyalitäten eher dem Delinquent als der Behörden- oder Betriebsführung verbunden fühlen.

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