Unternehmen, die nach § 289b Abs. 1 HGB der Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung unterliegen, sollen hierfür nach Möglichkeit auf nationale, europäische oder internationale  Rahmenwerke zurückgreifen (§ 289d HGB). Europäische und internationale Rahmenwerke zählt Erwägungsgrund 9 der Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 beispielhaft auf. Hierzu gehören: EMAS (Umweltmanagement- und -Betriebsprüfungssystem) Leitprinzipien für Unternehmen…

    Die Richtlinie 2013/34/EU vom 26.06.2013, modifiziert durch Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014, enthält in Art. 19 a, Unterabsatz 4, eine Umsetzungsoption, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Adressaten der Pflicht zur Abgabe von nichtfinanziellen Erklärungen das Weglassen bestimmter nachteiliger Angaben zu gestatten. In Art. 19 a, Unterabsatz 4, der Richtlinie 2014/95/EU heißt es: Die Mitgliedstaaten…

© 2021 Christian Feierabend