Korruptionsvermeidung ist ein wesentlicher Aspekt der Risikovorsorge. Amtsträger, Behörden, Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Unternehmen unterstütze ich bei der Planung, Durchführung und Validierung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention. Schon Verdachtsmomente für potentielle Korruptionserscheinungen können Handlungspflichten auslösen und gegebenenfalls zu Haftungsrisiken führen.

Verantwortliches Handeln im öffentlichen Beschaffungswesen

Von öffentlichen Auftraggebern wird zunehmend erwartet, die Konsequenzen und Folgen der Vergabe öffentlicher Aufträge auch für die nicht unmittelbar Beteiligten abzuwägen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Begrenzung oder Verhinderung von Beeinträchtigungen zu treffen. Die Problematik stellt sich insbesondere dann, wenn Auftragnehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungspflichten Tochtergesellschaften oder Zulieferer aus Drittländern nutzen, in denen ein angemessener Umgang mit Arbeitnehmern, die Wahrung der Menschenrechte oder der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage keinen oder nur unzureichenden institutionellen Schutz genießen. Helfen können bei diesem und ähnlichen Sachverhalten eine umsichtige vertragliche Gestaltung oder der Einbezug branchenspezifischer Kontrollmechanismen.

Tätigkeitsschwerpunkte Korruptionsprävention:

  • Vertragliche Implementierung von Aufsichts- und Kontrollpflichten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Mechanismen und branchenbezogene Regelwerke zur Wahrung von nachhaltigem und verantwortlichem Handeln
  • Risikospezifische Berichterstattung zu Ländern und Regionen
  • Vorträge und Schulungen zu aktuellen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene

Mehr Informationen:

Öffentliche Aufträge: Aktualisierte Einkaufsbedingungen für die nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen

Typische Verdachtsanzeichen für Korruption im Unternehmen