Die nachstehende Checkliste ist für Interessenten gedacht, die den Einstieg in ein Franchisesystem erwägen. Der Interessent sollte sich vor dem Eintritt in das Franchisesystem einen möglichst realitätsnahen Eindruck von der Funktion des Franchisesystem, den Anforderungen der Branche, den Pflichten des Franchisenehmers und den realistischerweise zu erreichenden Zielen verschaffen. PR-Veranstaltungen und Hochglanzbroschüren des Franchisesystems sind dazu allenfalls nur bedingt geeignet und mit einiger Vorsicht zu betrachten. Denn schließlich ist der Eintritt in ein Franchisesystem häufig der erste Schritt in die Selbstständigkeit und als solcher von großer wirtschaftlicher und meist auch persönlicher Bedeutung. Sie nachstehenden Empfehlungen stammen aus meiner praktischen Tätigkeit und haben sich gut bewährt.
1. Suchen Sie Kontakt zu anderen Franchisenehmern
Der wohl wichtigste Rat überhaupt: Nehmen Sie vor dem Eintritt in das Franchisesystem Kontakt zu anderen Mitgliedern des Franchisesystems auf und lassen Sie sich von deren Erfahrungen berichten. Berücksichtigen Sie, dass Franchisenehmer, die Ihnen auf Informationsveranstaltungen des Franchisesystems vorgestellt werden, möglicherweise nicht repräsentativ und unvoreingenommen sind. Würdigen Sie Informationen von solchen Franchisenehmern mit gesunder Skepsis.
2. Prüfen Sie das Geschäftsordnungssystem bevor Sie in das Franchisesystem einsteigen
Wichtigstes Asset des Franchisesystems ist das Geschäftsordnungssystem und die darin enthaltenen Vorgaben, Verfahrensanweisungen und Erfahrungen, die für den Franchisenehmer die Grundlage einer selbstständigen Erwerbsexistenz bilden sollen. Für den potentiellen neuen Franchisenehmer läuft es auf die Frage „Was erhalte ich für mein Geld?“ hinaus. Prüfen Sie das Geschäftsordnungssystem und prüfen Sie es so genau wie nur möglich, bevor Sie in das System eintreten. Große Vorsicht ist geboten, wenn die Einsicht in das Geschäftsordnungssystem erst nach Zahlung des Eintrittsgeldes möglich sein soll. Bestehen Sie auf einer Einsicht vor Zahlung des Eintrittsgeldes. In der Regel werden Sie die Einsicht in den Räumen des Franchisesystems nehmen müssen. Daran ist nichts auszusetzen, da die Vervielfältigung und Versendung des Franchisehandbuches an Nichtmitglieder nicht im Interesse des Franchisesystems ist. Erkundigen Sie sich, ob eine Begleitperson bei der Einsicht zulässig ist und wählen Sie gegebennfalls eine hinreichend erfahrene Person als Begleitung aus.
3. Prüfen Sie den Franchisevertrag
Ein Franchisevertrag ist ein komplexes Regelwerk, das ein langfristiges Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Franchisegeber begründet, welches wiederum die Grundlage Ihrer zukünftigen beruflichen und wirtschaftlichen Existenz bildet. Prüfen Sie den Franchisevertrag daher so ausgiebige wie nur möglich. Lassen Sie sich Fragen und Unklarheiten von einem Rechtsanwalt erläutern, nicht vom Franchisegeber. Üblicherweise werden Franchiseverträge von erfahrenen Juristen verfasst. Seien Sie selbstkritisch und lassen Sie sich beraten, falls Ihnen Regelungen nicht hinreichend verständlich sind.
Bedenken Sie zudem, dass es Differenzen zwischen dem Vertrag und der praktischen Vertragswirklichkeit geben kann. Eine gute Informationsquelle sind auch hier bereits etablierte Franchisenehmer.
4. Wirtschaftliche Erwägungen
Hinterfragen Sie alle Pläne, Annahmen und Prognosen, die Ihnen vom Franchisesystem präsentiert werden. Basieren die präsentierten Zahlen und auf tatsächlichen Erfahrungen oder handelt es sich um Mittelwerte, Vorgaben oder sonst wie abgeleitete Werte? Besprechen Sie Plan- und Beispielzahlen mit einer hinreichend sachverständigen Person Ihres Vertrauens. Fragen Sie andere, schon etablierte Franchisenehmer nach deren Erfahrungen und versuchen Sie auf diese Weise die Plan- und Gründungsbeispiele auf ihre Realitätsnähe zu prüfen.
5. Einschlägige Branchenkenntnis
Vergewissern Sie sich, dass Sie in der Branche, in der das Franchisesystem beheimatet ist, über hinreichend eigene Erfahrung verfügen. So wird realistischerweise eine Existenzgründung in der Baubranche ohne einschlägige Erfahrungen und besondere Kenntnisse mit Bezug zu dieser Branche mit einiger Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt sein. Gleiches gilt für alle anderen Branchen. Erliegen Sie nicht dem gelegentlich gehörten Argument, dass fehlender Sachverstand kein Problem sei, da dieser immer extern eingekauft werden könne. Das ist selbstverständlich möglich, nur bedenken Sie bitte, mit welchen Kosten eine gut ausgebildeter und berufserfahrener Bauleiter, Koch, Optiker oder Landschaftsgärtner Ihr junges Unternehmen belastet. Bedenken Sie auch, was es bedeutet, wenn Sie von dem Wissen und der Kompetenz eines Arbeitnehmers in einem derart großen Umfang abhängig sind, dass Sie ohne den Arbeitnehmer das Unternehmen nicht führen können.