Unternehmen, die nach § 289b Abs. 1 HGB der Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung unterliegen, sollen hierfür nach Möglichkeit auf nationale, europäische oder internationale  Rahmenwerke zurückgreifen (§ 289d HGB). Europäische und internationale Rahmenwerke zählt Erwägungsgrund 9 der Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 beispielhaft auf. Hierzu gehören: EMAS (Umweltmanagement- und -Betriebsprüfungssystem) Leitprinzipien für Unternehmen…

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